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Nationalratskommission will Ruanda-Deal für die Schweiz
Aus Tagesschau vom 26.04.2024.
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Abschiebungen nach Ruanda Nationalratskommission will Asylsuchende in Drittstaat abschieben

  • Der umstrittene Vorstoss der FDP für einen Schweizer Asyldeal kommt in der zuständigen Nationalratskommission (SPK-N) mit 14 zu 11 Stimmen durch.
  • Abgewiesene Asylsuchende aus Eritrea sollen über ein Drittland zurück nach Afrika gebracht werden können – beispielsweise nach Ruanda.
  • Erst diese Woche hat das britische Parlament eine ähnliche, historische Vorlage verabschiedet – den sogenannten Ruanda-Deal.

Der Vorstoss, der heute gutgeheissen wurde, stammt von FDP-Ständerätin Petra Gössi. Der Ständerat unterstützte ihre Idee der Rückführung von Eritreerinnen und Eritreern via Drittstaat. Obwohl Justizminister Beat Jans und sein Amt warnten, die Idee sei nicht umsetzbar.

Entgegengesetzte Meinungen

Nationalrat Balthasar Glättli von den Grünen ist überzeugt, dass diese Idee zum Scheitern verurteilt ist. «Das Problem ist ja und bleibt ja, dass Eritrea aus keinem Staat Leute zurücknimmt, die nicht freiwillig zurückkehren.»

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Glättli: «Problem bleibt ja, dass Eritrea aus keinem Staat Leute zurücknimmt»
Aus News-Clip vom 26.04.2024.
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«Und ob man sie da zwischendurch noch in einen Drittstaat fliegt und dann auf Kosten der Steuerzahler wieder zurück – das macht nur die Rechnung höher, aber das Resultat nicht besser.»

Eine Abschiebung via Drittland könnte abschrecken, hoffen SVP-Nationalrätin Martina Bicher und die bürgerliche Mehrheit in der zuständigen staatspolitischen Kommission des Nationalrats.

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Bircher: Eine Abschiebung via Drittland könnte abschrecken
Aus News-Clip vom 26.04.2024.
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«Was wir auch noch entschieden haben: Es sollte neu einen Vermittler geben, der vor Ort ist. Und entsprechend sind wir dann schon einen Schritt weiter als noch von damals, man hätte es schon versucht, es klappe nicht.»

Einschätzung: «Heikles Unterfangen» – nur Symbolpolitik?

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Der Vorstoss sei heikel und in der Vergangenheit bereits einmal gescheitert, sagt Bundeshausredaktor Andy Müller. Es sei nicht nur höchst ungewiss, ob eine Abschiebung von eritreischen Asylsuchenden via Drittstaat funktionieren würde, sondern auch rechtlich heikel.

Die Schweiz könne riskieren, einmal mehr vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt zu werden. «Doch all das scheint die bürgerliche Mehrheit in der vorberatenden Kommission des Nationalrats wie auch schon im Ständerat nicht gross zu beeindrucken. Es geht wohl vor allem darum, ein Zeichen zu setzen.» Ein Zeichen, dass man eine schärfere Asylpolitik möchte und dafür nichts unversucht lasse.

Umstrittene Abschiebepraxis bereits einmal gescheitert

Die damalige Bundesrätin Ruth Metzler versuchte es 2003 schon einmal: ein Transitabkommen mit Senegal. Via Senegal hätten abgewiesene Asylbewerber aus der Schweiz wieder zurück nach Afrika transferiert werden sollen. Senegal trat allerdings kurz danach vom Abkommen zurück.

Britischer Ruanda-Deal

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  • Nach wochenlangen Diskussionen hat der britische Premierminister Rishi Sunak erst diese Woche ein Gesetz zum umstrittenen Asylpakt mit Ruanda durchs Parlament gebracht.
  • Das Abkommen mit Ruanda sieht vor, dass irregulär eingereiste Migranten in Grossbritannien keine Gelegenheit mehr zum Antrag auf Asyl erhalten sollen.
  • In dem Gesetz wird Ruanda zum sicheren Drittstaat erklärt. Damit wird ein Urteil des obersten Gerichts in Grossbritannien umgangen.
  • Das oberste Gericht in Grossbritannien hatte den Asylpakt im November für rechtswidrig erklärt und mit Zweifeln an der Rechtsstaatlichkeit in Ruanda begründet. Mit dem Gesetz will die Regierung künftig Einsprüche vor britischen Gerichten gegen Abschiebungen verhindern.
  • Das Oberhaus – das House of Lords – als zweite Parlamentskammer hatte mehrmals Änderungsanträge beschlossen, die dann in einem zeitaufwendigen Verfahren vom Unterhaus rückgängig gemacht wurden.
  • Schliesslich gab das House of Lords seinen Widerstand auf. Damit kann der Gesetzentwurf mit der Unterschrift von König Charles III. in Kraft treten.

SRF 4 News, 23.04.24, 09:30 Uhr;

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